DJ DGAP-Adhoc: MyHammer Holding AG: DPR trifft Fehlerfeststellung hinsichtlich der Erfassung eines der MY-HAMMER AG gewährten Gesellschafterdarlehens im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2011 MyHammer Holding AG / Schlagwort(e: Sonstiges 06.12.2011 18:43 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch =————————————————————————– Mit Ad-hoc-Meldung vom 30. August 2011 hatte die Gesellschaft bereits Die DPR hat der Gesellschaft heute mitteilt, dass sie in Bezug auf das Die Feststellung der DPR hat zunächst keine rechtliche Aus- bzw. Kontakt:
die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
mitgeteilt, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR
beabsichtigte, den verkürzten Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30.
Juni 2011 einer Prüfung zu unterziehen. Hintergrund der Prüfung war die
Darstellung der Gewährung eines Darlehens über 1,5 Mio. EUR an die
MY-HAMMER Aktiengesellschaft (eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft,
auf dessen Rückzahlung die Darlehensgeberin, die Holtzbrinck Digital
Strategy GmbH, bedingt verzichtet hat. Der Verzicht auf das Darlehen wurde
im verkürzten Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2011
ertragswirksam gebucht.
Darlehen bzw. seine Verbuchung im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni
2011 Fehler wie folgt feststellt: Im verkürzten Konzernabschluss zum 30.
Juni 2011 seien die sonstigen betrieblichen Erträge sowie das
Gesamtergebnis der Berichtsperiode jeweils um 1,5 Mio. EUR, also in Höhe
des Darlehens(-verzichts der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH gegenüber
der MY-HAMMER Aktiengesellschaft, zu hoch ausgewiesen. Der Verzicht auf die
Rückzahlung des Darlehens sei ertragswirksam erfasst, obwohl
Darlehensgewährung und Darlehensverzicht durch einen Eigentümer in seiner
Funktion als Eigentümer erfolgte seien. Die Gesellschaft habe zudem die
Gewährung eines Darlehens im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit statt
im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erfasst. Dies verstoße gegen IAS
1.109 i.V.m. F.70 (a und IAS 7.17.
Bindungswirkung. Die Gesellschaft ist von der DPR aufgefordert worden, sich
mit der Feststellung bis zum 21.12.2011 einverstanden zu erklären oder ihr
zu widersprechen. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die
Gesellschaft die Fehlerfeststellung akzeptieren wird. Denn mit der Frage
der Verbuchung der von der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH an die
MY-HAMMER Aktiengesellschaft gewährten Finanzmittel und des erklärten
Darlehensverzichts sind keine positiven oder negativen wirtschaftlichen
Auswirkungen für die Gesellschaft oder ihr Tochterunternehmen, die
MY-HAMMER Aktiengesellschaft, verbunden. Die Gewährung des Darlehens, der
bedingte Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens und das damit
verbundene starke Commitment der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH zur
MY-HAMMER Aktiengesellschaft bleiben gänzlich unberührt.
MyHammer Holding AG
Mauerstr. 79
10117 Berlin
Deutschland
06.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MyHammer Holding AG
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Telefon: +49 (030 23322-815
Fax: +49 (030 23322-899
E-Mail: ir@myhammer-holding.de
Internet: www.myhammer-holding.
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